Aktuelle Änderungen zur KfW-Förderung 2021

Aktuelle Änderungen zur KfW-Förderung 2021

Ab dem 01.01.2021 tritt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, in Kraft. Sie integriert schrittweise bestehende Förderprogramme vom BAFA und von der KfW, unter anderem das CO2-Gebäudesanierungsprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“. Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik sind ab dem 01.01.2021 beim BAFA zu beantragen. Anträge auf Kreditförderung sowie Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden hingegen sind ab dem 01.07.2021 bei der KfW zu stellen.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Förderstandard KfW-Effizienzhaus 40 gilt jetzt auch für Sanierungen
  • Förderstandard KfW-Effizienzhaus 115 werden bei Sanierungen nicht mehr gefördert
  • Förderungen gibt es künftig sowohl als Zuschuss wie auch als Kredit
  • Perspektivisch reicht ein Antrag für sämtliche Förderangebote

Wie die Änderungen im Detail aussehen, finden Sie in Kürze auf dieser Seite. Informationen zu allen Änderungen finden Sie auch direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, beim BAFA sowie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

 

Ab 01.07.2021 – Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt die bisherige Förderung

Haben Sie vor, in ein energie­sparendes Gebäude zu investieren? Eine gute Idee! Damit können Sie Ihre Energie­kosten dauerhaft senken und das Klima schützen.

Wichtig für Ihre Pläne: Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW zum 01.07.2021. Sie gilt

  • für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
  • für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser

Welche Förderung kommt für Sie in Frage? Sie haben die Wahl

Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über die Änderungen und Neu­regelungen zum 01.07.2021 sowie zu den Änderungen, die schon ab dem 01.01.2021 gelten. Damit können Sie auch entscheiden, ob Sie noch rechtzeitig eine Förderung nach der bisherigen Regelung beantragen möchten – oder ob Sie warten, bis die neue Regelung gilt.

Sehen sie unter Bundesförderung für effiziente Gebäude